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💶 Baden-Württemberg · Stand: 1.11.2026

Pflegegrad? Die Pflegekasse kann Hilfe von Nachbarn bezahlen

Wer einen Pflegegrad hat und zu Hause lebt, bekommt von der Pflegekasse bis zu 131 € im Monat für Hilfe im Alltag. Das heißt Entlastungsbetrag. In Baden-Württemberg darf diese Hilfe auch eine Nachbarin oder ein Nachbar leisten.

Gut zu wissen: 60 % der Berechtigten nutzen das Geld nicht (Umfrage pflege.de, 2024). Mit Nachbarschaftshilfe reicht es oft für 6 bis 10 Stunden im Monat, bei einem Pflegedienst meist für etwa 3 Stunden.

Für Pflegebedürftige und Angehörige

  1. Helfer finden: Im Verzeichnis geben Helferinnen und Helfer mit „💶 Pflegekasse möglich“ selbst an, dass Sie sie über den Entlastungsbetrag bezahlen können. Ob das im Einzelfall klappt, prüft Ihre Pflegekasse. Oder Sie geben ein Gesuch auf – kostenlos und ohne Konto, zum Beispiel „Hilfe beim Einkaufen, jeden Dienstag“.
  2. Keinen Pflegegrad ins Gesuch schreiben. Das sind Gesundheitsdaten. Sagen Sie es der Helferin oder dem Helfer erst im persönlichen Gespräch.
  3. Helfer prüfen lassen: Ihre Pflegekasse prüft, ob die Person helfen darf. Die Unterlagen gibt es bei Ihrer Pflegekasse und beim Sozialministerium Baden-Württemberg.
  4. Abrechnen: Die Helferin oder der Helfer bestätigt die Stunden. Sie schicken die Bestätigung mit dem Formular an Ihre Pflegekasse. Sind die Voraussetzungen erfüllt, erstattet die Pflegekasse Ihnen das Geld – oder zahlt es direkt an die Helferin, wenn Sie eine Abtretungserklärung unterschreiben.

💶 Helfer mit „Pflegekasse möglich“ finden ➕ Gesuch kostenlos aufgeben

Für Helferinnen und Helfer

  • Ab 18 Jahren (das Gesetz erlaubt es ab 16 mit Erlaubnis der Eltern; bei Helfer & Profi melden sich nur Volljährige an).
  • Nicht bis zum 2. Grad verwandt oder verschwägert (also nicht Eltern, Großeltern, Kinder, Enkel oder Geschwister), nicht im selben Haushalt und nicht die Pflegeperson.
  • Höchstens 2 Personen gleichzeitig.
  • Erlaubt: Einkaufen, Haushalt, Garten, Begleitung (Spaziergang, Arzt, Ämter), Vorlesen, Hilfe bei Formularen, gemeinsame Freizeit.
  • Nicht erlaubt: Pflege, Arbeiten am Haus und Handwerkerarbeiten.
  • Die Vergütung legt das Gesetz nicht fest. Üblich sind 12,50 bis 20 € pro Stunde.
  • Bei Helfer & Profi: Bei der Anmeldung „Lokaler Helfer“ und „Privat“ wählen und „💶 Pflegekasse möglich“ ankreuzen (nur mit Postleitzahl in Baden-Württemberg). Dann sehen Pflegebedürftige das im Verzeichnis. Es ist eine eigene Angabe – ob die Pflegekasse zahlt, prüft sie bei der Abrechnung.

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