Pflegegrad? Die Pflegekasse kann Hilfe von Nachbarn bezahlen
Wer einen Pflegegrad hat und zu Hause lebt, bekommt von der Pflegekasse bis zu 131 € im Monat für Hilfe im Alltag. Das heißt Entlastungsbetrag. In Baden-Württemberg darf diese Hilfe auch eine Nachbarin oder ein Nachbar leisten.
Für Pflegebedürftige und Angehörige
- Helfer finden: Im Verzeichnis geben Helferinnen und Helfer mit „💶 Pflegekasse möglich“ selbst an, dass Sie sie über den Entlastungsbetrag bezahlen können. Ob das im Einzelfall klappt, prüft Ihre Pflegekasse. Oder Sie geben ein Gesuch auf – kostenlos und ohne Konto, zum Beispiel „Hilfe beim Einkaufen, jeden Dienstag“.
- Keinen Pflegegrad ins Gesuch schreiben. Das sind Gesundheitsdaten. Sagen Sie es der Helferin oder dem Helfer erst im persönlichen Gespräch.
- Helfer prüfen lassen: Ihre Pflegekasse prüft, ob die Person helfen darf. Die Unterlagen gibt es bei Ihrer Pflegekasse und beim Sozialministerium Baden-Württemberg.
- Abrechnen: Die Helferin oder der Helfer bestätigt die Stunden. Sie schicken die Bestätigung mit dem Formular an Ihre Pflegekasse. Sind die Voraussetzungen erfüllt, erstattet die Pflegekasse Ihnen das Geld – oder zahlt es direkt an die Helferin, wenn Sie eine Abtretungserklärung unterschreiben.
💶 Helfer mit „Pflegekasse möglich“ finden ➕ Gesuch kostenlos aufgeben
Für Helferinnen und Helfer
- Ab 18 Jahren (das Gesetz erlaubt es ab 16 mit Erlaubnis der Eltern; bei Helfer & Profi melden sich nur Volljährige an).
- Nicht bis zum 2. Grad verwandt oder verschwägert (also nicht Eltern, Großeltern, Kinder, Enkel oder Geschwister), nicht im selben Haushalt und nicht die Pflegeperson.
- Höchstens 2 Personen gleichzeitig.
- Erlaubt: Einkaufen, Haushalt, Garten, Begleitung (Spaziergang, Arzt, Ämter), Vorlesen, Hilfe bei Formularen, gemeinsame Freizeit.
- Nicht erlaubt: Pflege, Arbeiten am Haus und Handwerkerarbeiten.
- Die Vergütung legt das Gesetz nicht fest. Üblich sind 12,50 bis 20 € pro Stunde.
- Bei Helfer & Profi: Bei der Anmeldung „Lokaler Helfer“ und „Privat“ wählen und „💶 Pflegekasse möglich“ ankreuzen (nur mit Postleitzahl in Baden-Württemberg). Dann sehen Pflegebedürftige das im Verzeichnis. Es ist eine eigene Angabe – ob die Pflegekasse zahlt, prüft sie bei der Abrechnung.
⚖️ Wichtig: Hinweise und Quellen
Diese Seite ist eine allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Die Regeln gelten für Baden-Württemberg. In anderen Bundesländern ist es anders – fragen Sie Ihre Pflegekasse. Helfer & Profi stellt nur den Kontakt her; abgerechnet wird mit der Pflegekasse.
Eine private Haftpflichtversicherung sollte vorhanden sein. Fragen zu Steuern beantwortet das Finanzamt.
Quellen: Techniker Krankenkasse: Nachbarschaftshilfe nach Bundesländern · Stadt Heilbronn: Infoblatt ehrenamtliche Einzelhelfer (2025) · pflege.de: Umfrage zum Entlastungsbetrag (2024)